BGBl. I Nr. 114/2015
Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG sowie Änderung des Kapitalmarktgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz – AltFG) erlassen und das Kapitalmarktgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Sprachliche Gleichbehandlung
Paragraph 8,
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.