Absatz eins,Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
BGBl. I Nr. 129/2015
Änderung des Elektrotechnikgesetzes 1992 (ETG 1992)
Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 21neu
Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen
Paragraph 21,
- Absatz 2,Bei in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.