Absatz eins,Beim Bundesministerium für Gesundheit sind folgende Anträge betreffend garantiert traditionelle Spezialitäten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151 aus 2012, einzubringen und von diesem zu prüfen:
- Ziffer einsEintragung einer Bezeichnung gemäß Artikel 49,,
- Ziffer 2Änderung einer Produktspezifikation gemäß Artikel 53,,
- Ziffer 3Löschung einer eingetragenen Bezeichnung gemäß Artikel 54, Absatz eins,