BGBl. I Nr. 135/2015
Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz – HIKrG sowie Änderung des Verbraucherkreditgesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge und sonstige Kreditierungen zu Gunsten von Verbrauchern (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz – HIKrG) erlassen wird und das Verbraucherkreditgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 32neu
Vollziehung
Paragraph 32,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des Paragraph 11, Absatz 3 und des Paragraph 30, der Bundeskanzler und im Übrigen der Bundesminister für Justiz betraut.