BGBl. I Nr. 157/2015
WBIB-G sowie Änderung des Bundesgesetzes über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Evaluierung
Paragraph 8,
Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat dieses Bundesgesetz spätestens bis zum 31. Dezember 2021, vor allem im Hinblick auf die zusätzlich erreichte Wohnbauleistung zu evaluieren.