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BGBl. I Nr. 161/2015

kundgemacht 28.12.2015 RIS↗Parlament↗
Druckgerätegesetz
Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druckgerätegesetz)
Kundmachung BGBl. I Nr. 161/2015× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Druckgerätegesetz neu § 0↗RIS↗
§ 23neu
in Kraft ab 29.12.2015 · idF BGBl. I Nr. 161/2015 § 23↗RIS↗

Konformitätsvermutung für Konformitätsbewertungsstellen

Paragraph 23,

Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen oder Teile davon erfüllt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die Anforderungen gemäß Anlage römisch eins erfüllt, soweit als die anwendbaren harmonisierten Normen diese Anforderungen abdecken.