BGBl. I Nr. 161/2015
Druckgerätegesetz
Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druckgerätegesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 23neu
Konformitätsvermutung für Konformitätsbewertungsstellen
Paragraph 23,
Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen oder Teile davon erfüllt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die Anforderungen gemäß Anlage römisch eins erfüllt, soweit als die anwendbaren harmonisierten Normen diese Anforderungen abdecken.