Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 161/2015

kundgemacht 28.12.2015 RIS↗Parlament↗
Druckgerätegesetz
Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druckgerätegesetz)
Kundmachung BGBl. I Nr. 161/2015× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Druckgerätegesetz neu § 0↗RIS↗
§ 28neu
in Kraft ab 29.12.2015 · idF BGBl. I Nr. 161/2015 § 28↗RIS↗

Zweigunternehmen von Konformitätsbewertungsstellen und Vergabe von Unteraufträgen

Paragraph 28,

Vergibt eine Konformitätsbewertungsstelle bestimmte mit der Konformitätsbewertung verbundene Aufgaben an Unterauftragnehmer oder überträgt sie diese einem Zweigunternehmen, stellt sie sicher, dass der Unterauftragnehmer oder das Zweigunternehmen die Anforderungen der Anlage römisch eins Teil 5 erfüllt.