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BGBl. II Nr. 225/2016

kundgemacht 16.08.2016 RIS↗
Pauschalsätze für die Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über Pauschalsätze für die Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten
Kundmachung BGBl. II Nr. 225/2016× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Pauschalsätze für die Entschädigung des Rechtsschutzbeauftragten neu § 0↗RIS↗