BGBl. II Nr. 230/2016
Änderung der Externistenprüfungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Externistenprüfungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 23neu
Paragraph 23,
Für Externistenreifeprüfungen, Externistenreife- und Diplomprüfungen, Externistendiplomprüfungen und Externistenabschlussprüfungen (einschließlich allfälliger Zusatzprüfungen) sowie Wiederholungen dieser Prüfungen, die nach den Prüfungsordnungen Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 432 aus 1990,, 58 aus 2000, und 70 aus 2000, abgelegt wurden, sind abweichend von Paragraph 20, Absatz 19, die Zeugnisformulare entsprechend der Anlage 8 in der Fassung vor der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2016, zu gestalten.