BGBl. II Nr. 230/2016
Änderung der Externistenprüfungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Externistenprüfungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 24aaufgehoben
Paragraph 24 a,
Sofern in dieser Verordnung auf die Reife- und Diplomprüfung oder auf die Diplomprüfung abgestellt wird, sind diesen Prüfungen die Reife- und Befähigungsprüfung bzw. die Befähigungsprüfung gleichgestellt.