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BGBl. II Nr. 255/2016

kundgemacht 14.09.2016
Festlegung von Gruppen sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftiger Verbraucher (VZKG-V)
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Festlegung von Gruppen sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftiger Verbraucher (VZKG-V)
Kundmachung BGBl. II Nr. 255/2016× zu VZKG-V

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung von Gruppen sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftiger Verbraucher ( VZKG-V) neu