BGBl. II Nr. 31/2016
Messgeräteverordnung 2016 und Änderung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf dem Gebiet des Maß- und Eichwesens, der Schankgefäßeverordnung, der Eich-Zulassungsverordnung und der Verordnung betreffend die Anerkennung von eichtechnischen Prüfungen
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der eine Verordnung über Messgeräte erlassen wird (Messgeräteverordnung 2016) und die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf dem Gebiet des Maß- und Eichwesens, die Schankgefäßeverordnung, die Eich-Zulassungsverordnung und die Verordnung betreffend die Anerkennung von eichtechnischen Prüfungen geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 23ageändert
§ 23a.
Die Ausführungsform des in den §§ 22 und 23 genannten Buchstabens und Kennzeichens „A“ ist durch den Anhang zur Richtlinie 2007/13/EG zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 71/316/EWG 71/316/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Messgeräte sowie über Mess- und Prüfverfahren, ABl. Nr. L 73 vom 13. 3.2007 S. 10, gegeben.