BGBl. I Nr. 28/2016
Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes und Aufhebung der Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich
Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert und die Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich aufgehoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11caufgehoben
Paragraph 11 c,
Bereits von dem der Kundmachung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2012, folgenden Tag an können hierzu Durchführungsverordnungen erlassen und damit im Zusammenhang stehende organisatorische und personelle Maßnahmen vorbereitet und getroffen werden.