Absatz eins,Die Paragraphen 6 und 8 bis 13 treten neun Monate nach dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsaktes in Kraft, den die Europäische Kommission gemäß Artikel 3, Absatz 4, der Richtlinie 2014/92/EU zu erlassen hat.
BGBl. I Nr. 35/2016
Verbraucherzahlungskontogesetz – VZKG sowie Änderung des Konsumentenschutzgesetzes und des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergleichbarkeit von Entgelten für Verbraucherzahlungskonten, den Wechsel von Verbraucherzahlungskonten und den Zugang zu Verbraucherzahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Verbraucherzahlungskontogesetz – VZKG) erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 36neu
Inkrafttreten
Paragraph 36,
- Absatz 2,Im Übrigen tritt dieses Bundesgesetz mit 18. September 2016 in Kraft.