BGBl. I Nr. 52/2016
Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 18geändertÜberschrift; Abs 1; Abs 2; Abs 3 Z 1 bis Z 5, Z 6 (neu)
§ 18.
(1) Der Sitz der Bundesanstalt Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie in Tirol ist Rotholz, Gemeinde Strass im Zillertal.
(2) Ihr Wirkungsbereich umfasst die Gebiete Gewinnung, Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung von Milch und Erzeugnissen aus Milch im alpenländischen Raum. Ihr Wirkungsbereich umfasst die Forschung und Lehre in den Fachbereichen Landwirtschaft, Ernährung und Lebensmitteltechnologie im alpenländischen Raum.
(3) Zum Wirkungsbereich gehören insbesondere:
1. Forschung, Entwicklung und Beratung auf den Sektoren Milch und Erzeugnisse aus Milch, Milchhygiene, Qualitätssicherung und -management sowie Entwicklung von Verfahren zur Herstellung von Erzeugnissen aus Milch unter besonderer Berücksichtigung der Produktionsbedingungen und der traditionellen Milcherzeugnisse in den alpenländischen Gebieten; Forschung und Lehre in den Bereichen Pflanzen- und Gartenbau, Nutztierhaltung und biologische Landwirtschaft, insbesondere im alpenländischen Raum;
2. Untersuchung von Milch und Erzeugnissen aus Milch, Untersuchung und Prüfung von Molkereihilfsstoffen, Milchzusatzstoffen und von anderen Erzeugnissen, die unter Verwendung von Milchinhaltsstoffen hergestellt werden, sowie von Geräten zur Gewinnung, Lagerung und Sammlung von Milch, ferner von Molkereimaschinen und Molkereigeräten; Verleihung von Prüfzeichen für derartige Geräte und Maschinen; Forschung und Lehre in den Bereichen Ernährung und Lebensmitteltechnologie, Lebensmittelverarbeitung und Qualitätsmanagement;
3. Be- und Verarbeitung zugekaufter Milch für Forschungs-, Versuchs- und Ausbildungszwecke und für Aufgaben im Rahmen der ländlichen Entwicklung sowie die Vermarktung der daraus erzeugten Produkte; Organisation und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für die alpenländische Landwirtschaft, insbesondere auch die Milchwirtschaft;
4. Entwicklung, Herstellung und Abgabe von Reinkulturen für die Milchwirtschaft sowie von Materialien im Rahmen des Qualitätsmanagements; Forschung, Entwicklung und Beratung in den Bereichen Milch und Erzeugnisse aus Milch, einschließlich Hygiene und Qualitätsmanagement, unter spezieller Berücksichtigung der besonderen Produktionsbedingungen in den alpenländischen Gebieten;
5. Bereitstellung Untersuchung von Fachkompetenz Milch und Infrastruktur für die Aus- Milcherzeugnissen, von Geräten zur Gewinnung, Lagerung und Weiterbildung im milchwirtschaftlichen Bereich Sammlung von Milch sowie Organisation und Durchführung die Verleihung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen Prüfzeichen für die Milchwirtschaft. derartige Geräte;
6. Be- und Verarbeitung zugekaufter Milch für Forschungs-, Versuchs- und Ausbildungszwecke sowie die Vermarktung der daraus erzeugten Produkte sowie die Entwicklung, Herstellung und Abgabe von Reinkulturen für die Milchwirtschaft.
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