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BGBl. I Nr. 62/2016

kundgemacht 30.07.2016 RIS↗Parlament↗
Jugendausbildungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz – APflG), erlassen wird sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (Jugendausbildungsgesetz)
Kundmachung BGBl. I Nr. 62/2016× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) 11 § 0↗RIS↗
§ 38fneu
in Kraft ab 01.08.2016 · idF BGBl. I Nr. 62/2016 § 38f↗RIS↗

Beitrag zur Erfüllung der Ausbildungspflicht

Paragraph 38 f,

Das Arbeitsmarktservice hat Jugendliche bei der Erfüllung der Ausbildungspflicht bestmöglich zu unterstützen. Soweit sich dafür Maßnahmen gemäß Paragraph 38 a,, Paragraph 38 d und Paragraph 38 e, als nicht ausreichend erweisen, sind zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im erforderlichen Ausmaß bereitzustellen.