Absatz eins,Das SMS und die Koordinierungsstellen sind zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, insoweit ermächtigt, als diese zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung sind. Eine gegenseitige Übermittlung der Daten ist zulässig. Die in Frage kommenden Datenarten sind:
- Ziffer einsStammdaten der Jugendlichen:
- Litera aNamen (Vornamen, Nachnamen),
- Litera bSozialversicherungsnummer und Geburtsdatum,
- Litera cGeschlecht,
- Litera dStaatsangehörigkeit und Aufenthaltsberechtigungen,
- Litera eAdresse des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes,
- Litera fTelefonnummer,
- Litera gE-Mail-Adresse,
- Litera hsonstige Kontaktmöglichkeiten,
- Ziffer 2Daten über Bildung, Ausbildung und Beruf der Jugendlichen:
- Litera aSchulbildung,
- Litera baußerschulische Bildung,
- Litera cberufliche Ausbildung,
- Litera dAusbildungswünsche,
- Litera eBerufswünsche,
- Litera fberufliche Tätigkeiten,
- Litera gberuflich verwertbare Fähigkeiten und Fertigkeiten,
- Litera hsonstige persönliche Umstände, die die berufliche Verwendung berühren,
- Litera iUmstände des Nichtzustandekommens oder der vorzeitigen Beendigung von Ausbildungen oder des Ruhens der Ausbildungspflicht,
- Ziffer 3Daten über Betreuungsverläufe der Jugendlichen:
- Litera aPläne und Ergebnisse der Betreuung,
- Litera bHindernisse, welche die Betreuung erschweren oder verhindern,
- Ziffer 4Stammdaten der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten:
- Litera aNamen (Vornamen, Nachnamen),
- Litera bSozialversicherungsnummer und Geburtsdatum,
- Litera cGeschlecht,
- Litera dStaatsangehörigkeit und Aufenthaltsberechtigungen,
- Litera eAdresse des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes,
- Litera fTelefonnummer,
- Litera gE-Mail-Adresse,
- Litera hsonstige Kontaktmöglichkeiten,
- Ziffer 5Daten betreffend die Wahrnehmung der Ausbildungspflicht durch die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten:
- Litera aErgebnisse der Kontaktaufnahmen und Beratungen,
- Litera bVerfahren wegen Nichterfüllung der Ausbildungspflicht.