Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 62/2016

kundgemacht 30.07.2016 RIS↗Parlament↗
Jugendausbildungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz – APflG), erlassen wird sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (Jugendausbildungsgesetz)
Kundmachung BGBl. I Nr. 62/2016× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausbildungspflichtgesetz (APflG) neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.08.2016 · idF BGBl. I Nr. 62/2016 § 2↗RIS↗

Zweck

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Zweck dieses Bundesgesetzes ist, den Jugendlichen durch eine Bildung oder Ausbildung eine Qualifikation zu ermöglichen, welche die Chancen auf eine nachhaltige und umfassende Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben erhöht und den zunehmenden Qualifizierungsanforderungen der Wirtschaft entspricht. Dies soll durch verstärkte Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Schul- und Ausbildungsabbruch in den Bereichen der Bildungspolitik, Wirtschaftspolitik, Arbeitsmarktpolitik, Jugendpolitik und durch den sukzessiven Aufbau eines lückenlosen Ausbildungsangebotes erreicht werden.
  2. Absatz 2,Durch abgestimmte Maßnahmen in den in Absatz eins, angeführten Politikbereichen sind die Jugendlichen bestmöglich zu unterstützen.