BGBl. I Nr. 83/2016
Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG
Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 27baufgehoben
Umsetzung von EU-Recht und Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen
Paragraph 27 b,
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen umgesetzt.