§ 7.
Gastgewerbetreibende haben in jedem Werden Preise für der Beherbergung dienenden Zimmer den Beherbergungs- dienende Unterkünfte angegeben, so gilt für diese § 13 Abs. 1. Die Preise werden vom Gastgewerbetreibenden frei festgelegt und Pensionspreis unter Angabe des Leistungsumfangs dürfen nicht durch Anschlag Preisbindungs- oder Auflegen eines Preisverzeichnisses auszuzeichnen Bestpreisklauseln durch Buchungsplattformbetreiber eingeschränkt werden. Derartige Klauseln in Verträgen zwischen Gastgewerbetreibenden und Buchungsplattformbetreibern sind absolut nichtig. Weiters sind die Standardzimmerpreiskategorien im Eingangsbereich einsehbar zur Verfügung zu stellen.
Schlagworte
Beherbergungspreis