BGBl. II Nr. 104/2017
Aufhebung einer Bestimmung über einen Unkostenbeitrag für außercurriculare Lehre an der Universität Salzburg durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Aufhebung einer Bestimmung der Verordnung des Rektorats über einen Unkostenbeitrag für außercurriculare Lehre an der Universität Salzburg durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Aufhebung einer Bestimmung über einen Unkostenbeitrag für außercurriculare Lehre an der Universität Salzburg
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Art. 1neu
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