BGBl. II Nr. 114/2017
Änderung der Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 24geändert
Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 24.
Auf die Durchführung der schriftlichen Prüfung finden die Bestimmungen des § 9 Abs. 1 bis 9 17a Anwendung.