BGBl. II Nr. 114/2017
Änderung der Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 33geändert
Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 33.
Auf die Durchführung der schriftlichen Prüfung findet ist § 9 Abs. 1 bis 9 Anwendung 17a anzuwenden.