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BGBl. II Nr. 114/2017

kundgemacht 20.04.2017 RIS↗
Änderung der Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 114/2017× zu Aufnahms- und Eignungsprüfungen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufnahms- und Eignungsprüfungen 3257 § 0↗RIS↗
§ 54aneu
in Kraft ab 21.04.2017 · idF BGBl. II Nr. 114/2017 § 54a↗RIS↗

10. ABSCHNITT

Schlussbestimmungen

Paragraph 54 a,

  1. Absatz eins,Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
  2. Absatz 2,Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen anderer Verordnungen verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.