Absatz eins,Unbeschadet allfälliger im Zuge der Marktüberwachung getroffener Maßnahmen ist der betroffene Wirtschaftsakteur in folgenden Fällen der Nichtkonformität aufzufordern, diese zu korrigieren:
- Ziffer einsdas Steuerrad-Kennzeichen wurde unter Verstoß gegen die Vorschriften des Paragraph 5, angebracht;
- Ziffer 2das Steuerrad-Kennzeichen wurde nicht angebracht;
- Ziffer 3die EU-Konformitätserklärung wurde nicht ausgestellt;
- Ziffer 4die EU-Konformitätserklärung wurde nicht korrekt ausgestellt;
- Ziffer 5die technischen Unterlagen sind entweder nicht verfügbar oder unvollständig;
- Ziffer 6die EU-Konformitätserklärung wurde nicht an das Schiff gesandt.