Absatz eins,Die Ausgleichszahlungen werden als Nettozahlungen in TEUR, die Jahresbeträge darstellen, festgelegt und sind in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich wie folgt zu leisten:
BGBl. II Nr. 398/2017
Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 – SNE-V 2018
Verordnung der Regulierungskommission der E-Control, mit der die Entgelte für die Systemnutzung bestimmt werden (Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 – SNE-V 2018)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Ausgleichszahlungen
Paragraph 13,
- Ziffer einsNetzbereich Niederösterreich:

- Ziffer 2Netzbereich Steiermark:

- Ziffer 3Netzbereich Tirol:

- Ziffer 4Netzbereich Vorarlberg:

- Ziffer 5Netzbereich Oberösterreich (die Abwicklung der Zahlungen hat durch die Netz Oberösterreich GmbH zu erfolgen):

- Ziffer 6Netzbereich Linz(die Abwicklung der Zahlungen hat durch die Linz Strom Netz GmbH zu erfolgen):
