BGBl. I Nr. 116/2017
Änderung des Suchtmittelgesetzes (SMG-Novelle 2017)
Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (SMG-Novelle 2017)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 44aneu
Paragraph 44 a,
Wer in Ausübung des ärztlichen Berufes gegen eine nach Paragraph 10, erlassene Verordnung verstößt, indem er einer im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung bestehenden Dokumentationspflicht oder Auskunftspflicht gegenüber dem amtsärztlichen Dienst der Gesundheitsbehörde nicht nachkommt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3600 Euro zu bestrafen.