Absatz eins,Auf Bundesebene hat die Finanzzielsteuerung für die jeweilige Periode der Zielsteuerung-Gesundheit jedenfalls folgende Inhalte zu umfassen:
- Ziffer einsFür den bundesweiten sektorenübergreifenden Ausgabendämpfungspfad der öffentlichen Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege:
- Litera aden Ausgangswert für das erste Jahr der jeweiligen Periode und
- Litera bdie jährlichen Ausgabenobergrenzen.
- Ziffer 2Für die bundesweiten sektoralen Ausgabendämpfungspfade der für die Finanzzielsteuerung relevanten laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben:
- Litera adie Ausgangswerte für das erste Jahr der jeweiligen Periode und
- Litera bdie jährlichen Ausgabenobergrenzen.
- Ziffer 3Die Aufteilung der in Ziffer 2, Litera b, dargestellten Ausgabenobergrenzen
- Litera aauf die neun Bundesländer,
- Litera bauf alle Träger der sozialen Krankenversicherung sowie die
- Litera cbundesländerweise Zusammenführung von Litera b,
- Ziffer 4Gesondert darzustellen sind:
- Litera aInvestitionen,
- Litera bGesundheitsausgaben der Pensionsversicherung (insbesondere Rehabilitation),
- Litera cGesundheitsausgaben der Unfallversicherung,
- Litera dGesundheitsausgaben der Krankenfürsorgeanstalten,
- Litera eGesundheitsausgaben des Bundes und
- Litera fAusgaben der Krankenversicherungsträger zur Erbringung der Leistungen von Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche nach Paragraph 153 a, ASVG, Paragraph 94 a, GSVG, Paragraph 95 a, BSVG und Paragraph 69 a, B-KUVG.