Absatz eins,Das Monitoring hat in folgenden klar voneinander getrennten Prozessschritten zu erfolgen:
- Ziffer einsDas Monitoring (Datensammlung, Aufbereitung und Auswertung) erfolgt durch die Gesundheit Österreich GmbH auf Basis einer einheitlichen und standardisierten Erhebung unter Berücksichtigung bereits bestehender Routinedokumentationen und Datenmeldeschienen.
- Ziffer 2Die organisatorische Ausgestaltung und die Inhalte zu dem Berichtswesen gemäß Paragraph 31, sind im Zielsteuerungsvertrag zu vereinbaren.
- Ziffer 3Die auf Basis der von der GÖG erhobenen Daten erstellten halbjährlichen und jährlichen Monitoringberichte zur Zielerreichung sind den Landes-Zielsteuerungskommissionen sowie der Bundes-Zielsteuerungskommission binnen einer von der Bundes-Zielsteuerungskommission festzulegenden Frist zur Stellungnahme zu übermitteln.