BGBl. I Nr. 51/2017
Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 45neu
Sofortmaßnahmen
Paragraph 45,
Der Bundesminister für Gesundheit kann unter den Bedingungen des Artikel 54, der Verordnung (EG) Nr. 178 aus 2002, mit Verordnung Sofortmaßnahmen in Bezug auf Lebensmittel erlassen, wenn ein Lebensmittel wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Menschen darstellt.