Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen,
BGBl. II Nr. 107/2018
Pflichtenaufteilungsverordnung und Änderung der IKT-Nutzungsverordnung
Verordnung der Bundesregierung, mit der eine Pflichtenaufteilungsverordnung erlassen und die IKT-Nutzungsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Informationsaustausch
Paragraph 2,
Gemeinsam Verantwortliche haben einander folgende Informationen bekannt zu geben:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Name und Kontaktdaten der Vertreterin oder des Vertreters des Verantwortlichen,
- Ziffer 3Name und Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten und
- Ziffer 4Bezeichnung und Kontaktdaten der innerorganisatorisch zuständigen Stelle, der personenbezogene Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Rechten betroffener Personen sowie sonstige Informationen zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen oder der Geltendmachung von Rechten gemäß DSGVO übermittelt werden dürfen.