BGBl. II Nr. 113/2018
Abgabe von HIV-Tests zur Eigenanwendung
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Abgabe von HIV-Tests zur Eigenanwendung
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
„HIV-Tests zur Eigenanwendung“ sind In-vitro-Diagnostika zur Feststellung des HIV-Status, die nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung von Laien in der häuslichen Umgebung angewendet werden können.