BGBl. II Nr. 129/2018
Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl-Bef Bed)
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl-Bef Bed) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10geändertAbs 1; Abs 2
§ 10.
(1) Aussteigende Fahrgäste haben gegenüber den einsteigenden Vorrang. Sind bei den Fahrzeugen Linienfahrzeugen Ein- und Ausstieg getrennt gekennzeichnet, so darf nur bei den betreffenden Türen einbeziehungsweise ein- beziehungsweise ausgestiegen werden.
(2) Das Ein- und Aussteigen hat - – außer im Falle einer Betriebsstörung - oder im Notfall – nur bei den festgesetzten Haltestellen zu erfolgen.
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