BGBl. II Nr. 129/2018
Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl-Bef Bed)
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl-Bef Bed) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 39geändertZ 1
§ 39.
Für die Beförderung eines Hundes ist der halbe Regelbeförderungspreis für die zurückgelegte Strecke zu entrichten, jedoch werden
1. der Führhund Assistenzhund eines blinden behinderten Fahrgastes gemäß § 39a des Bundesbehindertengesetzes-BBG, BGBl. Nr. 283/1990, in der jeweils geltenden Fassung, und
2. kleine Hunde, die vom Fahrgast getragen oder auf dem Schoß gehalten werden,
unentgeltlich befördert.