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BGBl. II Nr. 129/2018

kundgemacht 19.06.2018 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl-Bef Bed)
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl-Bef Bed) geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 129/2018× zu Kfl-Bef Bed×

Änderungen durch diese Kundmachung

Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl-Bef Bed) 22 § 0↗RIS↗
§ 47geändertÜberschrift (neu), Text
in Kraft 19.01.2001 – 19.06.2018 · idF BGBl. II Nr. 47/2001 · danach: BGBl. II Nr. 129/2018 § 47↗RIS↗
in Kraft ab 20.06.2018 · idF BGBl. II Nr. 129/2018 § 47↗RIS↗
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 47.
Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der fahrplanmäßigen Fahrt. Insbesondere haftet das Unternehmen nicht für Schäden, die durch Verspätung oder durch den Ausfall von Fahrten entstehen. Soweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.