BGBl. II Nr. 13/2018
Veröffentlichungsverordnung 2018 – VeröffentlichungsV 2018
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Rückerwerb und/oder der Veräußerung eigener Aktien sowie der Einräumung von Aktienoptionen (Veröffentlichungsverordnung 2018 – VeröffentlichungsV 2018)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14neu
Außerkrafttreten
Paragraph 14,
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Rückerwerb und/oder der Veräußerung eigener Aktien sowie der Einräumung von Aktienoptionen (Veröffentlichungsverordnung 2002 – VeröffentlichungsV 2002), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 112 aus 2002,, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.