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BGBl. II Nr. 135/2018

kundgemacht 27.06.2018 RIS↗
Dienstgradeverordnung 2018 – DGV 2018
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über das Führen militärischer Dienstgrade (Dienstgradeverordnung 2018 – DGV 2018)
Kundmachung BGBl. II Nr. 135/2018× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Dienstgradeverordnung 2018 (DGV 2018) neu § 0↗RIS↗
§ 8neu
in Kraft 28.06.2018 – 31.08.2019 · idF BGBl. II Nr. 135/2018 · danach: BGBl. II Nr. 238/2019 § 8↗RIS↗

Militärseelsorger

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Für die als Militärseelsorger verwendeten Militärpersonen werden die in der nachstehenden Tabelle enthaltenen militärischen Dienstgrade als Verwendungsbezeichnungen festgelegt und diese den folgenden Funktionen zugeordnet:

Funktion als

Militärseelsorger

erforderliches

Besoldungsdienstalter

Dienstgrad

 

–

Militärkaplan

 

1 Jahr und sechs Monate

Militärkurat

 

7 Jahre und sechs Monate

Militäroberkurat

römisch-katholisch

11 Jahre und sechs Monate

Militärsuperior

evangelisch

11 Jahre und sechs Monate

Militäroberpfarrer

 

15 Jahre und sechs Monate

Militärdekan

Stellvertreter des Leiters der Evangelischen Militärsuperintendentur

 

Militärsenior

Generalvikar des Militärbischofs

 

Militärgeneralvikar

Leiter der Evangelischen Militärsuperintendentur

 

Militärsuperintendent

Ordinarius der Militärdiözese

 

Militärbischof

  1. Absatz 2,Die Dienstgrade Militärkurat bis einschließlich Militärdekan werden nur erreicht, wenn alle nach Absatz eins, in Frage kommenden niedrigeren Dienstgrade jeweils mindestens ein Jahr geführt wurden.