BGBl. II Nr. 155/2018
Maskenbildner/Maskenbildnerin-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Maskenbildner/Maskenbildnerin (Maskenbildner/Maskenbildnerin-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14neu
Evaluierung
Paragraph 14,
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Maskenbildner/ Maskenbildnerin ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 30. Juni 2023 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes Maskenbildner/Maskenbildnerin in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten. Sofern bei der Erarbeitung eines Gutachtens keine Stimmeneinhelligkeit zustande kommt, ist gemäß Paragraph 31, Absatz 7, des Berufsausbildungsgesetzes vorzugehen.