Absatz eins,Der Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
BGBl. II Nr. 158/2018
Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin (Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin
Paragraph eins,
- Absatz 2,Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Rauchfangkehrer oder Rauchfangkehrerin) zu bezeichnen.