Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
BGBl. II Nr. 163/2018
Zahntechnische Fachassistenz-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz (Zahntechnische Fachassistenz-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz
Paragraph eins,
- Absatz 2,In die Ausbildung im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz kann nur bis zum Ablauf des 31. Mai 2023 eingetreten werden.
- Absatz 3,Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Zahntechnischer Fachassistent, Zahntechnische Fachassistentin) zu bezeichnen.