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BGBl. II Nr. 163/2018

kundgemacht 05.07.2018 RIS↗
Zahntechnische Fachassistenz-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz (Zahntechnische Fachassistenz-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 163/2018× zu Zahntechnische Fachassistenz-Ausbildungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zahntechnische Fachassistenz-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.06.2018 · idF BGBl. II Nr. 163/2018 § 2↗RIS↗

Berufsprofil

Paragraph 2,

 Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

  1. Ziffer eins
    Anfertigen und Auswerten von Skizzen und Zeichnungen für zahntechnische Arbeiten,
  2. Ziffer 2
    Herstellen von Registrierbehelfen sowie jeglicher Art von Modellen,
  3. Ziffer 3
    Anwenden von zahntechnischen Verbundtechnologien,
  4. Ziffer 4
    Anwenden von Guss- und Presstechniken diverser zahntechnischer Materialien,
  5. Ziffer 5
    Durchführen von Reparaturen und Wiederinstandsetzen von herausnehmbarem Zahnersatz,
  6. Ziffer 6
    Herstellen von Teil- und Totalprothesen für Oberkiefer und Unterkiefer samt aller dafür erforderlichen Prozessschritte,
  7. Ziffer 7
    Umstellen von Zähnen und Planen von kieferorthopädischen Behandlungen (Grundkenntnisse),
  8. Ziffer 8
    Anfertigen von therapeutischen Behelfen und kieferorthopädischen Geräten,
  9. Ziffer 9
    Anwenden feinmechanischer Techniken,
  10. Ziffer 10
    Modellieren von Stiftaufbauten, Kronen und Brücken sowie von mehrflächigen Gussfüllungen,
  11. Ziffer 11
    Anfertigen von festsitzendem Zahnersatz wie Teilkronen, Kronen und Brücken,
  12. Ziffer 12
    Herstellen von Teil- und Vollverblendungen,
  13. Ziffer 13
    Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Hygienevorschriften, Normen und Umweltstandards.