BGBl. II Nr. 184/2018
Weinrechts-Sammelnovelle 2018
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus mit der die Weinbezeichnungsverordnung geändert wird, eine Großlagenverordnung 2018, eine Rebsortenverordnung 2018 sowie eine Vorführgemeindenverordnung 2018 erlassen werden, und die DAC-Verordnungen „Leithaberg“, Mittelburgenland, Neusiedlersee und Weinviertel, Wiener Gemischter Satz sowie die Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Genehmigungssystems für Rebpflanzungen, die Obstweinverordnung und die Sektbezeichnungsverordnung geändert werden (Weinrechts-Sammelnovelle 2018)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Paragraph 4,
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 161 aus 2010,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 2016,, außer Kraft.