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BGBl. II Nr. 188/2018

kundgemacht 26.07.2018 RIS↗
Wirtschaftlichkeitsprüfung von Bundesstraßenbauvorhaben
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Bundesstraßenbauvorhaben
Kundmachung BGBl. II Nr. 188/2018× zu Wirtschaftlichkeitsprüfung von Bundesstraßenbauvorhaben×

Änderungen durch diese Kundmachung

Wirtschaftlichkeitsprüfung von Bundesstraßenbauvorhaben neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 27.07.2018 · idF BGBl. II Nr. 188/2018 § 1↗RIS↗

Anwendungsbereich

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,1) Diese Verordnung gilt für
    1. Ziffer eins
      den Neubau oder Ausbau von Bundesstraßen, welche gemäß Paragraph 4, Absatz eins, des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), Bundesgesetzblatt Nr. 286 aus 1971,, in der jeweils geltenden Fassung, zu genehmigen sind,
    2. Ziffer 2
      folgende Bundesstraßenbauvorhaben im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, oder 3 BStG 1971, sofern die Vorhabenskosten im Einzelfall 15 Millionen Euro übersteigen:
      1. Litera a
        Rampenverlegungen,
      2. Litera b
        die Errichtung zusätzlicher Einzelrampen bei Anschlussstellen und Knoten,
      3. Litera c
        die Zulegung weiterer Fahrstreifen, sofern sie nicht der Genehmigungspflicht gemäß Paragraph 4, Absatz eins, BStG 1971 unterliegt und
      4. Litera d
        die Änderung der Nivelette um mehr als fünf Meter, sofern sie nicht der Genehmigungspflicht gemäß Paragraph 4, Absatz eins, BStG 1971 unterliegt,
      5. Litera e
        die Auflassung von Bundesstraßenteilen gemäß Paragraph 4, Absatz 3, BStG 1971, sofern der Anteil der ASFINAG an den Vorhabenskosten den oben angeführten Betrag übersteigt.
    3. Ziffer 3
      Erhaltungsmaßnahmen an Bundesstraßen, sofern die Vorhabenskosten im Einzelfall 50 Millionen Euro übersteigen und
    4. Ziffer 4
      die netzweite Betrachtung von Erhaltungsmaßnahmen an Bundesstraßen.
  2. Absatz 2,Vorhabenskosten im Sinne des Absatz eins, sind
    die Summe aus
    1. Litera a
      Maßnahmenkosten: Kosten für
      1. Sub-Litera, a, a
        Grundeinlöse,
      2. Sub-Litera, b, b
        Projektierung und Projektmanagement und
      3. Sub-Litera, c, c
        Bau,
    2. Litera b
      Kosten für Unvorhergesehenes und
    3. Litera c
      Kosten für Preisgleitung, in Abhängigkeit vom vorgesehenen Errichtungszeitraum.