Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 188/2018

kundgemacht 26.07.2018 RIS↗
Wirtschaftlichkeitsprüfung von Bundesstraßenbauvorhaben
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Bundesstraßenbauvorhaben
Kundmachung BGBl. II Nr. 188/2018× zu Wirtschaftlichkeitsprüfung von Bundesstraßenbauvorhaben×

Änderungen durch diese Kundmachung

Wirtschaftlichkeitsprüfung von Bundesstraßenbauvorhaben neu § 0↗RIS↗
§ 5neu
in Kraft ab 27.07.2018 · idF BGBl. II Nr. 188/2018 § 5↗RIS↗

Sprachliche Gleichbehandlung

Paragraph 5,

Soweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.