BGBl. II Nr. 202/2018
Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV und Änderung der Wissensbilanz-Verordnung 2016
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der eine Verordnung über die Umsetzung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung (Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV) erlassen und die Wissensbilanz-Verordnung 2016 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Geltungsbereich
Paragraph eins,
Diese Verordnung gilt für die Universitäten gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Universitätsgesetz 2002 – UG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2002,, und regelt die bei der Aufteilung der Budgetsäulen für die universitären Leistungsbereiche Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowie Infrastruktur und strategische Entwicklung gemäß Paragraph 12, Absatz 2, UG auf die Universitäten anzuwendenden Indikatoren und Fächergewichtungen.