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BGBl. II Nr. 214/2018

kundgemacht 28.08.2018 RIS↗
Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung, UStBLV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen einer vergleichbaren Zielsetzung bei Bildungsleistungen (Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung, UStBLV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 214/2018× zu UStBLV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung (UStBLV) neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.2019 · idF BGBl. II Nr. 214/2018 § 2↗RIS↗

Paragraph 2,

Eine vergleichbare Zielsetzung liegt nicht vor, wenn der Unternehmer nachweist, dass die Anwendung des Paragraph eins, Ziffer 5 bis 9 zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Voraussetzung dafür ist jedenfalls, dass die Bildungsleistungen überwiegend an Unternehmer erbracht werden.