BGBl. II Nr. 214/2018
Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung, UStBLV
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen einer vergleichbaren Zielsetzung bei Bildungsleistungen (Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung, UStBLV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft und ist erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.