Absatz eins,Der Frauenförderungsplan ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen. Zusätzlich wird der Frauenförderungsplan auch im Intranet des BMEIA publiziert.
BGBl. II Nr. 217/2018
Frauenförderungsplan BMEIA
Verordnung der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (Frauenförderungsplan BMEIA)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Paragraph 13,
- Absatz 2,Im Rahmen der Grundausbildung ist über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.
- Absatz 3,Sektions-, Gruppen-, Abteilungs- und Dienststellenleiterinnen und -leiter sowie Personalreferentinnen und -referenten sollen periodisch auf das B-GlBG aufmerksam gemacht werden.
- Absatz 4,Ein Intranetlink zu Gleichbehandlungsthemen wird vom Dienstgeber vorgesehen.
- Absatz 5,Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der Gleichbehandlungsbeauftragten oder die individuelle Kontaktaufnahme mit der/dem zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten innerhalb der Dienstzeit ermöglicht, soweit dem nicht dienstliche Erfordernisse entgegenstehen.