Absatz eins,Mentoringprogramme für Frauen werden in das System der Personalplanung integriert.
BGBl. II Nr. 217/2018
Frauenförderungsplan BMEIA
Verordnung der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (Frauenförderungsplan BMEIA)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Maßnahmen zur Erreichung der Ziele
Paragraph 2,
Zur Erreichung dieser Ziele werden folgende Maßnahmen getroffen:
- Absatz 2,Bei Mitarbeiter/innengesprächen wird der Aspekt der Frauenförderung berücksichtigt
- Absatz 3,Führungskräfte mit ihrer Vorbildfunktion werden für die Umsetzung von frauenfördernden Maßnahmen durch begleitende Maßnahmen (zB in Schulungen) sensibilisiert.
- Absatz 4,Führungskräfte, insbesondere die mit Personalagenden betrauten Personen, werden laufend weitere Maßnahmen zur Frauenförderung prüfen und gegebenenfalls umsetzen.