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BGBl. II Nr. 217/2018

kundgemacht 29.08.2018 RIS↗
Frauenförderungsplan BMEIA
Verordnung der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (Frauenförderungsplan BMEIA)
Kundmachung BGBl. II Nr. 217/2018× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMEIA neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.09.2018 · idF BGBl. II Nr. 217/2018 § 2↗RIS↗

Maßnahmen zur Erreichung der Ziele

Paragraph 2,

Zur Erreichung dieser Ziele werden folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Absatz eins,Mentoringprogramme für Frauen werden in das System der Personalplanung integriert.
  2. Absatz 2,Bei Mitarbeiter/innengesprächen wird der Aspekt der Frauenförderung berücksichtigt
  3. Absatz 3,Führungskräfte mit ihrer Vorbildfunktion werden für die Umsetzung von frauenfördernden Maßnahmen durch begleitende Maßnahmen (zB in Schulungen) sensibilisiert.
  4. Absatz 4,Führungskräfte, insbesondere die mit Personalagenden betrauten Personen, werden laufend weitere Maßnahmen zur Frauenförderung prüfen und gegebenenfalls umsetzen.