BGBl. II Nr. 256/2018
Übertragung des Betriebs und der Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) und von bestimmten IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben, an die Bundesrechenzentrum GmbH
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) und von bestimmten IT-Verfahren, die bisher zum Wirkungsbereich der Steuer- und Zollverwaltung gehört haben, übertragen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Übertragung des Betriebs und der Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger an die Bundesrechenzentrum GmbH
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Betrieb und Weiterentwicklung eines Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal)
Paragraph eins,
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung des Internetserviceportals für Bürgerinnen und Bürger (Bürgerserviceportal) gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmensserviceportalgesetz – USPG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2009, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, betraut.